Mutterschutzrechner

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Mit dem Mutterschutzrechner lässt sich der Mutterschutz genau berechnen, aus voraussichtlichem und tatsächlichem Geburtstermin, inklusive Frühgeburt, Mehrlingsgeburt und Behinderung.


Wie funktioniert der Mutterschutzrechner?

Der Mutterschutzrechner berechnet die Schutzfrist vor und nach der Geburt aus dem voraussichtlichen Geburtstermin, optional dem tatsächlichen Geburtsdatum sowie Angaben zu Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder einer Behinderung des Kindes.

Eingaben

  • Voraussichtlicher Geburtstermin (Pflichtfeld)
  • Tatsächliches Geburtsdatum, falls bereits bekannt
  • Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kind mit Behinderung, sofern zutreffend

Ergebnisse

  • Die Schutzfrist vor der Geburt, beginnend 6 Wochen vor dem errechneten Termin
  • Die Schutzfrist nach der Geburt, 8 oder 12 Wochen ab dem Tag der Geburt
  • Die Gesamtdauer des Mutterschutzes in Tagen
  • Der vollständige Rechenweg mit allen Zwischenschritten

Die Formel nach § 3 MuSchG

Vorfrist-Beginn = Errechneter Termin − 6 Wochen
Nachfrist = 8 Wochen (12 Wochen bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Behinderung)

Kommt das Kind früher als errechnet zur Welt, verlängert sich die Nachfrist zusätzlich um genau die Anzahl an Tagen, um die sich die Vorfrist dadurch verkürzt hat (§ 3 MuSchG).

Was gilt, wenn die Geburt später als errechnet stattfindet?

  • Die Vorfrist verlängert sich automatisch bis zum tatsächlichen Geburtstag
  • Die Nachfrist beginnt am tatsächlichen Geburtstag und läuft unverändert 8 oder 12 Wochen
  • Eine Verkürzung der Nachfrist findet nicht statt, da diese Regel nur bei einer früheren Geburt greift

Beispiele für die Berechnung

Beispiel 1, ohne Besonderheiten. Errechneter Termin 5. November 2026, Geburt am 6. November 2026:

Vorfrist-Beginn = 05.11.2026 − 6 Wochen = 24.09.2026
Nachfrist-Ende = 06.11.2026 + 8 Wochen = 01.01.2027

Mutterschutz vom 24. September 2026 bis zum 1. Januar 2027.

Beispiel 2, Frühgeburt. Errechneter Termin 15. März 2026, Geburt am 1. März 2026 (14 Tage früher), Frühgeburt:

Vorfrist-Beginn = 15.03.2026 − 6 Wochen = 01.02.2026
Nachfrist gesamt = 12 Wochen (84 Tage) + 14 Tage Verkürzung = 98 Tage
Nachfrist-Ende = 01.03.2026 + 98 Tage = 07.06.2026

Mutterschutz vom 1. Februar 2026 bis zum 7. Juni 2026.

Wie wird der voraussichtliche Geburtstermin berechnet?

Der errechnete Termin folgt meist der Naegele-Regel:

Errechneter Termin = Erster Tag der letzten Periode + 1 Jahr − 3 Monate + 7 Tage

Dieses Datum steht üblicherweise im Mutterpass und ist die Grundlage für die Vorfrist-Berechnung.

Wird das Gehalt während des Mutterschutzes weitergezahlt?

Ja, das Einkommen wird während der Schutzfristen in voller Höhe fortgezahlt:

  • Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, bis zu 13 Euro pro Kalendertag
  • Arbeitgeberzuschuss zum bisherigen Nettogehalt, ohne Mehrkosten für den Arbeitgeber durch die U2-Umlage
  • Privat Versicherte erhalten stattdessen ein einmaliges Mutterschaftsgeld vom Bund von bis zu 210 Euro, zuzüglich Arbeitgeberzuschuss

Details regelt § 24 MuSchG.

Besteht während des Mutterschutzes Kündigungsschutz?

Ja, von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Nachfrist darf der Arbeitgeber grundsätzlich nicht kündigen, unabhängig von Betriebszugehörigkeit, Probezeit oder Vertragsart (§ 17 MuSchG). Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß oder innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung davon erfährt.

Gilt der Mutterschutz auch für Schülerinnen, Studentinnen und Selbstständige?

  • Schülerinnen und Studentinnen, bei verbindlich vorgegebenen Ausbildungsveranstaltungen wie einem Pflichtpraktikum, aber ohne Kündigungsschutz und Mutterschaftsgeld
  • Selbstständige und Freiberuflerinnen, gar nicht, da das Gesetz nur Beschäftigungsverhältnisse regelt
  • Beamtinnen und Soldatinnen, ebenfalls nicht, für sie gelten eigene, inhaltlich vergleichbare Regelungen

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot?

Ein individuelles Beschäftigungsverbot nach § 16 MuSchG wird vom Arzt ausgestellt, wenn die Gesundheit von Mutter oder Kind bei einer Fortsetzung der Arbeit konkret gefährdet wäre. Es ist unabhängig von den gesetzlichen Schutzfristen und kann bereits weit vor der 6-Wochen-Vorfrist beginnen.

Kann ich die Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschließen?

Ja, die Elternzeit kann nahtlos an die Schutzfrist nach der Geburt anschließen. Für Väter beginnt die Elternzeit frühestens mit dem Tag der Geburt, für Mütter frühestens mit dem Ende der Schutzfrist, da diese Zeit automatisch auf die Elternzeit angerechnet wird.

Gilt der Mutterschutz auch bei einer Fehlgeburt?

Eine Fehlgeburt vor der vollendeten 12. Schwangerschaftswoche löst keine Schutzfrist nach § 3 MuSchG aus, da sie rechtlich nicht als Entbindung gilt. Der besondere Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG greift jedoch weiterhin für 4 Monate nach einer Fehlgeburt ab der vollendeten 12. Woche.

Wie lange dauert der Mutterschutz bei einer Totgeburt?

Eine Totgeburt gilt rechtlich als Entbindung, sodass die reguläre Schutzfrist von 8 Wochen nach der Geburt gilt. Die Verlängerung auf 12 Wochen bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Behinderung findet bei einer Totgeburt jedoch keine Anwendung.
Über den Autor
Abd Ben, Entwickler und Autor von RechnerZentrale

Abd Ben

Entwickler & Autor

Ich entwickle alle Rechner auf RechnerZentrale. Mein Ziel ist es, präzise und einfach nutzbare Rechner und Tools für den deutschen Sprachraum kostenlos bereitzustellen.

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