Wie funktioniert der Mutterschutzrechner?
Der Mutterschutzrechner berechnet die Schutzfrist vor und nach der Geburt aus dem voraussichtlichen Geburtstermin, optional dem tatsächlichen Geburtsdatum sowie Angaben zu Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder einer Behinderung des Kindes.
Eingaben
- Voraussichtlicher Geburtstermin (Pflichtfeld)
- Tatsächliches Geburtsdatum, falls bereits bekannt
- Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kind mit Behinderung, sofern zutreffend
Ergebnisse
- Die Schutzfrist vor der Geburt, beginnend 6 Wochen vor dem errechneten Termin
- Die Schutzfrist nach der Geburt, 8 oder 12 Wochen ab dem Tag der Geburt
- Die Gesamtdauer des Mutterschutzes in Tagen
- Der vollständige Rechenweg mit allen Zwischenschritten
Die Formel nach § 3 MuSchG
Vorfrist-Beginn = Errechneter Termin − 6 Wochen
Nachfrist = 8 Wochen (12 Wochen bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Behinderung)
Kommt das Kind früher als errechnet zur Welt, verlängert sich die Nachfrist zusätzlich um genau die Anzahl an Tagen, um die sich die Vorfrist dadurch verkürzt hat (§ 3 MuSchG).
Was gilt, wenn die Geburt später als errechnet stattfindet?
- Die Vorfrist verlängert sich automatisch bis zum tatsächlichen Geburtstag
- Die Nachfrist beginnt am tatsächlichen Geburtstag und läuft unverändert 8 oder 12 Wochen
- Eine Verkürzung der Nachfrist findet nicht statt, da diese Regel nur bei einer früheren Geburt greift
Beispiele für die Berechnung
Beispiel 1, ohne Besonderheiten. Errechneter Termin 5. November 2026, Geburt am 6. November 2026:
Vorfrist-Beginn = 05.11.2026 − 6 Wochen = 24.09.2026
Nachfrist-Ende = 06.11.2026 + 8 Wochen = 01.01.2027
Mutterschutz vom 24. September 2026 bis zum 1. Januar 2027.
Beispiel 2, Frühgeburt. Errechneter Termin 15. März 2026, Geburt am 1. März 2026 (14 Tage früher), Frühgeburt:
Vorfrist-Beginn = 15.03.2026 − 6 Wochen = 01.02.2026
Nachfrist gesamt = 12 Wochen (84 Tage) + 14 Tage Verkürzung = 98 Tage
Nachfrist-Ende = 01.03.2026 + 98 Tage = 07.06.2026
Mutterschutz vom 1. Februar 2026 bis zum 7. Juni 2026.
Wie wird der voraussichtliche Geburtstermin berechnet?
Der errechnete Termin folgt meist der Naegele-Regel:
Errechneter Termin = Erster Tag der letzten Periode + 1 Jahr − 3 Monate + 7 Tage
Dieses Datum steht üblicherweise im Mutterpass und ist die Grundlage für die Vorfrist-Berechnung.
Wird das Gehalt während des Mutterschutzes weitergezahlt?
Ja, das Einkommen wird während der Schutzfristen in voller Höhe fortgezahlt:
- Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, bis zu 13 Euro pro Kalendertag
- Arbeitgeberzuschuss zum bisherigen Nettogehalt, ohne Mehrkosten für den Arbeitgeber durch die U2-Umlage
- Privat Versicherte erhalten stattdessen ein einmaliges Mutterschaftsgeld vom Bund von bis zu 210 Euro, zuzüglich Arbeitgeberzuschuss
Details regelt § 24 MuSchG.
Besteht während des Mutterschutzes Kündigungsschutz?
Ja, von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Nachfrist darf der Arbeitgeber grundsätzlich nicht kündigen, unabhängig von Betriebszugehörigkeit, Probezeit oder Vertragsart (§ 17 MuSchG). Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß oder innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung davon erfährt.
Gilt der Mutterschutz auch für Schülerinnen, Studentinnen und Selbstständige?
- Schülerinnen und Studentinnen, bei verbindlich vorgegebenen Ausbildungsveranstaltungen wie einem Pflichtpraktikum, aber ohne Kündigungsschutz und Mutterschaftsgeld
- Selbstständige und Freiberuflerinnen, gar nicht, da das Gesetz nur Beschäftigungsverhältnisse regelt
- Beamtinnen und Soldatinnen, ebenfalls nicht, für sie gelten eigene, inhaltlich vergleichbare Regelungen
