Arbeitstage-Rechner

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Arbeitstage-Rechner

Mit dem Arbeitstage-Rechner berechnen Sie die Arbeitstage für einen beliebigen Zeitraum, inklusive der gesetzlichen Feiertage nach Bundesland, frei wählbarer Wochentage und individuellem Urlaubsabzug.


Wie berechnet man Arbeitstage?

Man berechnet Arbeitstage, indem man von allen Kalendertagen im gewählten Zeitraum die Wochenenden und die gesetzlichen Feiertage abzieht. Welche Wochentage als Arbeitstage gelten und welches Bundesland für die Feiertage maßgeblich ist, hängt von der jeweiligen Tätigkeit und dem Wohn- oder Arbeitsort ab.

Der Arbeitstage-Rechner oben übernimmt diese Berechnung automatisch. Sie geben lediglich Anfangsdatum, Enddatum und Bundesland ein, der Rechner zieht die passenden Feiertage sowie die nicht gewählten Wochentage ab und zeigt den vollständigen Rechenweg.

Wie funktioniert der Arbeitstage-Rechner?

Der Rechner zählt zunächst alle Kalendertage zwischen Anfangs- und Enddatum und klammert anschließend zwei Gruppen von Tagen aus.

Eingaben

  • Anfangsdatum und Enddatum des gewünschten Zeitraums
  • Bundesland, zur Berücksichtigung der jeweils gültigen gesetzlichen Feiertage
  • Arbeitstage pro Woche, frei wählbar über die Wochentage Montag bis Sonntag
  • Tage abziehen, zum Beispiel für Urlaub oder Krankheit
  • Tage addieren, zum Beispiel für Arbeit an Sonn- oder Feiertagen

Ergebnis

  • Die Anzahl der Arbeitstage im gewählten Zeitraum
  • Die Anzahl der Kalendertage, der freien Wochentage und der Feiertage
  • Eine Liste aller ausgeklammerten Feiertage mit Datum
  • Der vollständige Rechenweg von den Kalendertagen bis zum Endergebnis

Was ist der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen?

Ein Werktag ist gesetzlich definiert, ein Arbeitstag dagegen nicht. Nach § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten als Werktage alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Der Samstag zählt damit rechtlich als Werktag, auch wenn an diesem Tag in den meisten Berufen nicht gearbeitet wird.

Ein Arbeitstag ist dagegen der Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird. In den meisten Büro-, Gewerbe- und Handwerksberufen sind das Montag bis Freitag. In Branchen wie Handel, Gastgewerbe oder Verkehrswesen sind dagegen oft auch Samstage oder Sonntage reguläre Arbeitstage.

Der Rechner oben bildet diesen Unterschied über die frei wählbaren Wochentage ab. Wer beispielsweise in einer 6-Tage-Woche arbeitet, aktiviert zusätzlich den Samstag als Arbeitstag.

Wie viele Arbeitstage hat ein Jahr?

Ein Jahr mit 5 Arbeitstagen pro Woche hat ohne Berücksichtigung von Urlaub rund 250 bis 253 Arbeitstage, je nachdem, auf welche Wochentage die gesetzlichen Feiertage im jeweiligen Bundesland fallen. Nach Abzug eines üblichen Jahresurlaubs von 20 bis 30 Tagen ergeben sich daraus die folgenden, in der Praxis häufig verwendeten Richtwerte.

  • 5-Tage-Woche: rund 230 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • 6-Tage-Woche: rund 280 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Diese Richtwerte spielen vor allem bei der Steuererklärung eine Rolle, siehe dazu den Abschnitt zur Pendlerpauschale weiter unten. Für ein konkretes Jahr und Bundesland liefert der Rechner oben den exakten Wert statt der allgemeinen Faustregel.

Wie viele Arbeitstage kann man für die Pendlerpauschale ansetzen?

Für die Pendlerpauschale setzt man die Anzahl der Tage an, an denen man tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren ist, abzüglich Urlaub, Krankheit, Homeoffice und Dienstreisen. Als groben Orientierungswert erkennen viele Finanzämter bei einer 5-Tage-Woche bis zu 230 Arbeitstage pro Jahr an, ohne dass dafür im Einzelfall ein Nachweis verlangt wird.

Hintergrund dieses Richtwerts ist eine Entscheidung des Finanzgerichts München vom 12.12.2008 (Az. 13 K 4371/07). Darin rechnete das Gericht wie folgt:

365 Tage im Jahr
− 104 Samstage und Sonntage
− 11 Feiertage
− 20 Urlaubstage
= 230 Arbeitstage

In Schaltjahren ergeben sich entsprechend 231 Arbeitstage. Dabei handelt es sich um eine Verwaltungspraxis einzelner Finanzämter, nicht um eine bindende gesetzliche Grenze, weshalb manche Finanzämter auch andere Werte akzeptieren oder einen Nachweis verlangen. Wer deutlich mehr als diese Richtwerte angibt, sollte mit einer Rückfrage des Finanzamts rechnen und im Zweifel eine Arbeitgeberbescheinigung über die tatsächlichen Arbeitstage bereithalten.

Mit dem Rechner oben ermitteln Sie für Ihr konkretes Bundesland und Ihren tatsächlichen Zeitraum, beispielsweise ein volles Steuerjahr, die exakte Anzahl der Arbeitstage unter Abzug von Urlaub und Feiertagen, statt sich ausschließlich auf die allgemeinen Richtwerte zu verlassen.

Wie berechnet man Arbeitstage für ein Projekt?

Für ein Projekt oder einen Liefertermin berechnet man die verfügbaren Arbeitstage, indem man Start- und Enddatum des Projekts eingibt und davon Wochenenden sowie gesetzliche Feiertage abzieht. Das Ergebnis zeigt, wie viele tatsächliche Arbeitstage für die Umsetzung zur Verfügung stehen.

Dafür tragen Sie im Rechner oben das geplante Start- und Enddatum ein und wählen das Bundesland, in dem gearbeitet wird. Zusätzlich lassen sich bereits bekannte Abwesenheiten, etwa geplanter Urlaub einzelner Teammitglieder, über das Feld Tage abziehen berücksichtigen, sodass die verbleibenden Arbeitstage realistisch kalkuliert sind.

Welche Feiertage werden bei der Berechnung berücksichtigt?

Berücksichtigt werden die bundesweiten gesetzlichen Feiertage sowie die zusätzlichen Feiertage des gewählten Bundeslandes. Dazu zählen bundesweit:

  • Neujahr, Karfreitag, Ostermontag
  • Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag
  • Tag der Deutschen Einheit
    1. und 2. Weihnachtsfeiertag

Je nach Bundesland kommen weitere Feiertage hinzu, etwa Heilige Drei Könige in Baden-Württemberg und Bayern, Fronleichnam in mehreren süd- und westdeutschen Ländern, der Reformationstag in den ostdeutschen Ländern sowie in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, oder Allerheiligen in katholisch geprägten Bundesländern.

Welche Feiertage werden nicht automatisch abgezogen?

Einige Feiertage gelten nur in bestimmten Gemeinden oder Landkreisen, nicht landesweit, und werden deshalb nicht automatisch abgezogen, sondern nur als Hinweis angezeigt.

  • Mariä Himmelfahrt in Bayern, nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung
  • Augsburger Friedensfest, nur im Stadtgebiet Augsburg
  • Fronleichnam in Sachsen und Thüringen, nur in einzelnen Gemeinden mit katholischer Bevölkerung

Wer in einer dieser Gemeinden arbeitet, kann die betroffenen Feiertage im Rechner oben über die entsprechende Option zusätzlich berücksichtigen beziehungsweise die Anzahl der Arbeitstage von Hand um einen Tag anpassen.

Welche gesetzlichen Änderungen betreffen die Anzahl der Arbeitstage?

Die Liste der gesetzlichen Feiertage ändert sich gelegentlich durch Landesgesetze oder einmalige Anlässe. Die folgenden Änderungen sind für die Berechnung von Arbeitstagen relevant.

  • Reformationstag seit 2018: Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein führten den Reformationstag am 31. Oktober als dauerhaften gesetzlichen Feiertag ein. Zuvor war er regulär nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gesetzlicher Feiertag.
  • Reformationstag 2017 bundesweit: Anlässlich des 500. Jahrestages der Reformation war der 31. Oktober 2017 einmalig in allen Bundesländern arbeitsfrei.
  • Tag der Befreiung 2025 in Berlin: Anlässlich des 80. Jahrestages des Kriegsendes war der 8. Mai 2025 einmalig ein gesetzlicher Feiertag, ausschließlich in Berlin. Bereits 2020 gab es zum 75. Jahrestag einen entsprechenden einmaligen Feiertag.
  • Tag des Volksaufstandes 2028 in Berlin: Anlässlich des 75. Jahrestages des Volksaufstands in der DDR ist für Berlin ein weiterer einmaliger Feiertag am 17. Juni 2028 vorgesehen.

Solche einmaligen, auf ein Jahr begrenzten Feiertage betreffen stets nur ein einzelnes Bundesland und ein einzelnes Jahr. Bei der Berechnung länger zurückliegender oder zukünftiger Zeiträume in Berlin lohnt sich deshalb ein Blick auf das jeweilige Kalenderjahr.

Wofür braucht man die Anzahl der Arbeitstage?

  • Pendlerpauschale und Fahrtkosten. Für die Steuererklärung wird die Anzahl der Tage benötigt, an denen tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren wurde.
  • Projektplanung und Liefertermine. Wie viele Arbeitstage stehen zwischen Start und Abgabe eines Projekts tatsächlich zur Verfügung?
  • Urlaubs- und Personalplanung. Wie viele reguläre Arbeitstage fallen in einen bestimmten Zeitraum, etwa ein Quartal oder ein Geschäftsjahr?
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung. Wie viele Arbeitstage hat ein Monat mit unregelmäßigem Beschäftigungsbeginn oder -ende?
  • Freelancer und Dienstleister. Wie viele Arbeitstage lassen sich in einem Abrechnungszeitraum tatsächlich in Rechnung stellen?

Wie genau ist der Arbeitstage-Rechner?

Der Rechner berücksichtigt alle bundesweiten und landesspezifischen gesetzlichen Feiertage für die ausgewählten Jahre sowie die frei wählbaren Arbeitstage pro Woche. Nicht automatisch enthalten sind rein kommunale Feiertage ohne landesweite Gültigkeit und einmalige, auf ein bestimmtes Jahr begrenzte Feiertage einzelner Bundesländer, da diese Fälle im Ergebnis gesondert als Hinweis ausgewiesen werden.

Für betriebliche Besonderheiten wie zusätzliche freie Tage durch Betriebsvereinbarungen, Brückentage oder unregelmäßige Schichtmodelle lassen sich die Felder Tage abziehen und Tage addieren nutzen, um das Ergebnis an die eigene Situation anzupassen.


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Häufige Fragen (FAQ)

Zählt der Samstag als Arbeitstag?

Rechtlich zählt der Samstag nach § 3 Abs. 2 BUrlG als Werktag, da er weder Sonntag noch gesetzlicher Feiertag ist. Ob er auch als tatsächlicher Arbeitstag gilt, hängt von der jeweiligen Branche und dem Beschäftigungsverhältnis ab. Im Rechner oben lässt sich der Samstag über die Wochentag-Auswahl individuell als Arbeitstag ein- oder ausschließen.

Werden Brückentage automatisch abgezogen?

Nein, Brückentage sind keine gesetzlichen Feiertage und werden deshalb nicht automatisch abgezogen. Wer einen Brückentag als Urlaubstag einplant, kann ihn über das Feld Tage abziehen zusätzlich berücksichtigen.

Welches Bundesland ist bei mehreren Arbeitsorten maßgeblich?

Maßgeblich ist in der Regel das Bundesland der ersten Tätigkeitsstätte, also des gewöhnlichen Arbeitsortes, nicht das Bundesland des Wohnorts. Bei wechselnden Einsatzorten in unterschiedlichen Bundesländern kann der Rechner oben für jeden Zeitraum einzeln mit dem jeweils passenden Bundesland berechnet werden.

Wie wirkt sich ein Schaltjahr auf die Anzahl der Arbeitstage aus?

Ein Schaltjahr hat mit dem 29. Februar einen zusätzlichen Kalendertag. Fällt dieser Tag auf einen gewählten Arbeitstag, erhöht sich die Anzahl der Arbeitstage im betreffenden Jahr dadurch um einen Tag gegenüber einem gewöhnlichen Jahr.

Kann man die Arbeitstage auch für einen Teilzeitjob berechnen?

Ja, dafür wählt man im Rechner oben nur die tatsächlichen Arbeitstage der Teilzeitstelle aus, zum Beispiel nur Montag, Mittwoch und Freitag. Der Rechner zieht dann ausschließlich an diesen Wochentagen liegende Feiertage ab und zählt alle übrigen Wochentage als arbeitsfrei.
Über den Autor
Abd Ben, Entwickler und Autor von RechnerZentrale

Abd Ben

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Ich entwickle alle Rechner auf RechnerZentrale. Mein Ziel ist es, präzise und einfach nutzbare Rechner und Tools für den deutschen Sprachraum kostenlos bereitzustellen.

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