Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale (offiziell Entfernungspauschale) ist ein steuerlicher Abzugsbetrag für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Pro Arbeitstag und Entfernungskilometer mindert ein fester Centbetrag als Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen.
Seit 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 38 Cent ab dem ersten Kilometer. In den Jahren davor galten 30 Cent für die ersten 20 km und ein erhöhter Satz ab dem 21. Kilometer.
Wichtig ist das Prinzip dahinter. Gezählt wird nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg, und die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, also auch für Bahn, Fahrrad oder Fußweg.
Wie funktioniert der Pendlerpauschale-Rechner?
Der Pendlerpauschale-Rechner funktioniert in zwei Schritten. Sie wählen das Steuerjahr, tragen Strecke und Arbeitstage ein und klicken auf "Pendlerpauschale berechnen".
Eingaben
- Steuerjahr. Von 2020 bis 2027, mit den jeweils gültigen Kilometersätzen.
- Einfache Entfernung. Die kürzeste Straßenverbindung zur Arbeit in km.
- Arbeitstage mit eigenem Pkw. Bei einer 5-Tage-Woche akzeptiert das Finanzamt üblicherweise 220 bis 230 Tage.
- Arbeitstage mit Bahn, Bus & Co. (optional). Für diese Tage gilt ein Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr.
- Grenzsteuersatz (optional). Damit schätzt der Rechner Ihre tatsächliche Steuerersparnis.
Ergebnisse
Als Ergebnis zeigt der Rechner die absetzbare Pendlerpauschale in Euro. Kennzahlen-Karten schlüsseln den Betrag pro Arbeitstag auf und weisen die geschätzte Steuerersparnis aus, wenn ein Grenzsteuersatz angegeben wurde.
Der Rechenweg zeigt jede Rechenstufe transparent an, vom Tagessatz bis zum Jahresbetrag. Wird der Höchstbetrag für Bahn und Bus überschritten oder werden angefangene Kilometer abgerundet, weist der Rechner ausdrücklich darauf hin.
Die Pendlerpauschale-Formel
Die Pendlerpauschale-Formel multipliziert Arbeitstage, Entfernungskilometer und den gültigen Kilometersatz nach § 9 EStG.
Pendlerpauschale = Arbeitstage × einfache Entfernung × Satz
Beispiel 2026:
220 Tage × 25 km × 0,38 € = 2.090 €
Für Steuerjahre bis 2025 wird die Strecke in zwei Teile zerlegt, die ersten 20 km zum Grundsatz und alle weiteren Kilometer zum erhöhten Satz.
Die Sätze nach Steuerjahr
Die Höhe der Pendlerpauschale hängt vom Steuerjahr ab. Die Tabelle zeigt alle Sätze im Überblick.
| Steuerjahr | km 1 bis 20 | ab km 21 |
|---|---|---|
| bis 2020 | 30 Cent | 30 Cent |
| 2021 | 30 Cent | 35 Cent |
| 2022 bis 2025 | 30 Cent | 38 Cent |
| ab 2026 | 38 Cent | 38 Cent |
Die Erhöhung ab 2026 gilt damit erstmals auch für Kurzpendler. Wer beispielsweise 15 km entfernt wohnt, bekommt pro Tag 5,70 € statt zuvor 4,50 € angerechnet.
Beispiele für die Pendlerpauschale-Berechnung
Die folgenden Beispiele zeigen die Berechnung für typische Fälle Schritt für Schritt.
1. Beispiel für das Steuerjahr 2026
Ein Pendler fährt an 220 Tagen mit dem Auto, die einfache Strecke beträgt 25 km. Ab 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 38 Cent je Kilometer.
Schritt 1: Satz pro Kilometer 0,38 € (2026, einheitlich ab km 1)
Schritt 2: Pauschale pro Tag 25 km × 0,38 € = 9,50 €
Schritt 3: Pauschale pro Jahr 220 Tage × 9,50 € = 2.090 €
Für 2026 sind 2.090 € als Werbungskosten absetzbar.
2. Beispiel mit zwei Sätzen (Steuerjahr 2024)
Dieselbe Strecke von 25 km an 220 Tagen, aber im Steuerjahr 2024. Bis 2025 gilt der Grundsatz nur für die ersten 20 km, ab dem 21. Kilometer greift der erhöhte Satz.
Schritt 1: Strecke aufteilen 20 km (Grundsatz) + 5 km (erhöhter Satz)
Schritt 2: Pauschale pro Tag 20 km × 0,30 € + 5 km × 0,38 € = 7,90 €
Schritt 3: Pauschale pro Jahr 220 Tage × 7,90 € = 1.738 €
Für 2024 sind 1.738 € absetzbar, das sind 352 € weniger als 2026 bei identischer Strecke, allein durch den neuen einheitlichen Satz.
3. Beispiel mit Bahnfahrten und Höchstbetrag
Eine Pendlerin fährt 230 Tage mit der Bahn, einfache Strecke 60 km, Steuerjahr 2026.
Schritt 1: Pauschale pro Tag 60 km × 0,38 € = 22,80 €
Schritt 2: Pauschale ohne Deckel 230 Tage × 22,80 € = 5.244 €
Schritt 3: Höchstbetrag prüfen 5.244 € > 4.500 € → Deckel greift
Angesetzt werden nur 4.500 €, denn für Arbeitstage ohne eigenen Pkw oder Dienstwagen gilt der gesetzliche Höchstbetrag. Liegen die tatsächlichen Ticketkosten über 4.500 €, lassen sich stattdessen diese mit Belegen als Werbungskosten ansetzen.
Was zählt als Entfernung?
Als Entfernung zählt die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, unabhängig vom tatsächlich genutzten Verkehrsmittel. Drei Regeln sind entscheidend.
- Einfache Strecke. Der Rückweg wird nicht mitgezählt, auch wenn Sie zweimal täglich fahren.
- Volle Kilometer. Angefangene Kilometer werden abgerundet, aus 25,9 km werden 25 km.
- Längere Strecke nur mit Grund. Eine verkehrsgünstigere, längere Route wird anerkannt, wenn sie regelmäßig genutzt wird und offensichtlich Zeit spart.
Die tatsächlichen Kosten der Fahrt spielen für die Pauschale keine Rolle. Was Sie das Pendeln mit dem Auto wirklich kostet, zeigt der Spritkostenrechner.
Wie viel Steuern spart die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale ist keine Erstattung, sondern mindert als Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen. Die tatsächliche Ersparnis ergibt sich erst aus dem persönlichen Grenzsteuersatz.
Bei einer Pauschale von 2.090 € und einem Grenzsteuersatz von 30 % beträgt die Ersparnis rund 627 €. Genau diese Schätzung liefert unser Rechner, wenn Sie den Grenzsteuersatz angeben.
Zusätzlich gilt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, den das Finanzamt automatisch berücksichtigt. Die Pendlerpauschale wirkt sich deshalb nur aus, soweit Ihre gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen.
Bei 220 Arbeitstagen ist das ab etwa 15 km einfacher Strecke der Fall (Steuerjahr 2026). Wer näher wohnt, ist mit dem Pauschbetrag meist bereits abgedeckt, sofern keine weiteren Werbungskosten anfallen.
Häufige Fehler bei der Pendlerpauschale-Berechnung
Bei der Pendlerpauschale-Berechnung tauchen immer wieder dieselben Fehler auf. Vier Stolperfallen sollten Sie kennen.
- Hin- und Rückweg zählen. Angesetzt wird nur die einfache Entfernung. Wer 25 km pendelt, rechnet mit 25 km, nicht mit 50 km.
- Urlaubs- und Krankheitstage mitzählen. Es zählen nur Tage, an denen die Strecke tatsächlich gefahren wurde. Homeoffice-Tage zählen ebenfalls nicht.
- Angefangene Kilometer aufrunden. Das Finanzamt rundet ab, aus 19,8 km werden 19 km.
- Falsches Steuerjahr. Die Sätze haben sich 2021, 2022 und 2026 geändert. Für die Steuererklärung zählt das Jahr, in dem gependelt wurde.
Wie genau ist der Pendlerpauschale-Rechner?
Der Pendlerpauschale-Rechner rechnet centgenau nach der gesetzlichen Formel, inklusive der Aufteilung in beide Kilometersätze, der Abrundung auf volle Kilometer und des Höchstbetrags von 4.500 € für Tage ohne eigenen Pkw.
Die geschätzte Steuerersparnis ist eine Näherung über den Grenzsteuersatz. Die exakte Wirkung hängt vom gesamten Steuerfall ab, etwa von weiteren Werbungskosten und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
Ob sich einzelne Angaben im Detail absetzen lassen, entscheidet im Zweifel das Finanzamt. Der Rechner liefert den korrekten Pauschalenbetrag als verlässliche Grundlage für die Steuererklärung.
