Was ist der gesetzliche Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn ist die Lohnuntergrenze, die Arbeitgeber in Deutschland mindestens zahlen müssen. Er gilt für alle Arbeitnehmer und ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt.
Eingeführt wurde der Mindestlohn am 1. Januar 2015 mit einem Stundensatz von 8,50 Euro. Seitdem ist er kontinuierlich gestiegen. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde brutto.
Die unabhängige Mindestlohnkommission prüft alle zwei Jahre, ob eine Anpassung notwendig ist (§ 9 MiLoG). Sie orientiert sich dabei an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland.
Die Bundesregierung übernimmt die Empfehlung anschließend per Rechtsverordnung.
So funktioniert der Mindestlohnrechner
Unser Mindestlohnrechner bietet drei Berechnungsrichtungen. Wählen Sie, was Sie ermitteln möchten:
- Stundenlohn berechnen: geben Sie Ihr Monatsgehalt und Ihre Wochenstunden ein, der Rechner ermittelt den Stundenlohn
- Monatsgehalt berechnen: geben Sie Ihren Stundenlohn und Ihre Wochenstunden ein, der Rechner ermittelt das Monatsgehalt
- Jahresgehalt berechnen: geben Sie Ihren Stundenlohn und Ihre Wochenstunden ein, der Rechner ermittelt das Jahresgehalt
Nach einem Klick auf "Mindestlohn berechnen" erhalten Sie fünf Ergebnisse:
- Stundenlohn (brutto): mit Anzeige, ob der Mindestlohn erfüllt ist
- Monatsgehalt (brutto): hochgerechnet auf Basis der Wochenstunden
- Jahresgehalt (brutto): 12 × Monatsgehalt
- Monatliche Arbeitsstunden: Wochenstunden × 52 ÷ 12
- Abweichung pro Stunde: Differenz zum gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro/Stunde
Liegt der errechnete Stundenlohn unter 13,90 Euro, zeigt der Rechner einen roten Hinweis nach § 1 MiLoG mit der genauen Differenz. Überschreiten die eingegebenen Wochenstunden 48 Stunden, erscheint ein zusätzlicher Hinweis nach § 3 ArbZG.
Der vollständige Rechenweg ist ebenfalls sichtbar.
Die Mindestlohn-Formel
Der Mindestlohn lässt sich mit einer einfachen Formel berechnen:
Monatsgehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33
Der Faktor 4,33 entspricht dem Durchschnitt der Wochen pro Monat (52 Wochen ÷ 12 Monate).
Bei 40 Stunden pro Woche und einem Stundenlohn von 13,90 Euro ergibt sich:
13,90 × 40 × 4,33 = 2.407 Euro brutto pro Monat
Umgekehrt lässt sich der Stundenlohn aus dem Monatsgehalt ermitteln:
Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33)
Beispiel: Ein Monatsgehalt von 1.500 Euro bei 30 Stunden pro Woche ergibt:
1.500 ÷ (30 × 4,33) = 11,55 Euro pro Stunde
Dieser Wert liegt unter dem Mindestlohn von 13,90 Euro und zeigt einen Verstoß gegen das MiLoG an. Unser Mindestlohnrechner nimmt diese Prüfung automatisch vor.
Mindestlohn Berechnungsbeispiele
Die folgende Tabelle zeigt das Mindestlohn-Monatsgehalt bei unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten (Stand 2026, Stundenlohn 13,90 Euro):
| Wochenstunden | Stunden pro Monat | Mindestlohn brutto/Monat | Jahresgehalt brutto |
|---|---|---|---|
| 20 Std (Teilzeit) | 87 Std | 1.209 Euro | 14.508 Euro |
| 30 Std (Teilzeit) | 130 Std | 1.807 Euro | 21.684 Euro |
| 40 Std (Vollzeit) | 174 Std | 2.419 Euro | 29.023 Euro |
| 45 Std | 195 Std | 2.711 Euro | 32.532 Euro |
Alle Angaben sind Bruttowerte vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Zur genauen Erfassung Ihrer Arbeitszeit empfiehlt sich unser Arbeitszeitrechner.
Mindestlohn 2026 im Überblick
Der gesetzliche Mindestlohn wurde seit seiner Einführung 2015 mehrfach angehoben:
| Jahr | Mindestlohn pro Stunde |
|---|---|
| 2015 | 8,50 Euro |
| 2017 | 8,84 Euro |
| 2019 | 9,19 Euro |
| 2022 | 12,00 Euro |
| 2024 | 12,41 Euro |
| 2025 | 12,82 Euro |
| 2026 | 13,90 Euro |
| 2027 | 14,60 Euro (gesetzlich beschlossen) |
Die größte Einzelerhöhung erfolgte im Oktober 2022 mit einem Anstieg von 2,18 Euro auf 12,00 Euro. Insgesamt ist der Mindestlohn seit 2015 um +63,5 % gestiegen.
Der Mindestlohn 2027 von 14,60 Euro ist bereits gesetzlich verbindlich (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 268) und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Für wen gilt der Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Beschäftigungsform spielt dabei keine Rolle:
- Vollzeitbeschäftigte und Teilzeitkräfte
- Minijobber und Saisonkräfte
- Zeitarbeiter und Aushilfen
- Praktikanten bei einem Praktikum von mehr als 3 Monaten
Ausnahmen vom Mindestlohn:
- Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz (für sie gilt das Mindestausbildungsvergütungsgesetz)
- Pflichtpraktikanten im Rahmen einer Schul- oder Studienordnung
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten 6 Monate nach Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
- Ehrenamtliche und Personen im freiwilligen sozialen Dienst
Grundsätzlich gilt: Wer als Arbeitnehmer eingestuft ist und die Altersgrenze überschreitet, hat Anspruch auf den Mindestlohn, unabhängig von Nationalität oder Arbeitsvertrag.
Mindestlohn und Minijob 2026
Die Minijob-Verdienstgrenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Sie steigt automatisch mit jeder Mindestlohnerhöhung.
Minijob-Grenze 2026: 603 Euro pro Monat
Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von:
603 ÷ 13,90 = ca. 43 Stunden pro Monat (ca. 10 Stunden pro Woche)
Minijob-Grenze 2027: 633 Euro pro Monat
Wenn die Verdienstgrenze durch eine Mindestlohnerhöhung erreicht ist, haben Arbeitgeber zwei Möglichkeiten:
- Die Arbeitsstunden der Minijobber anpassen und verkürzen
- Den Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Midijob) umwandeln
Der Midijob liegt 2026 bei einem monatlichen Verdienst zwischen 603 Euro und 2.000 Euro.
Mindestlohn nach Branche
In bestimmten Branchen gilt ein höherer Mindestlohn als der allgemeine gesetzliche Satz. Diese Branchenmindestlöhne werden durch Tarifverträge oder spezielle Rechtsverordnungen festgelegt.
| Branche | Mindestlohn 2026 (ca.) |
|---|---|
| Zeitarbeit (Entgeltgruppe 1) | 14,96 Euro/Stunde |
| Elektrohandwerk | 14,93 Euro/Stunde |
| Pflege | je nach Qualifikationsstufe |
| Gebäudereinigung | je nach Tätigkeit und Bundesland |
Unser Mindestlohnrechner basiert ausschließlich auf dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG. Für Branchen mit höheren Sätzen prüfen Sie bitte die jeweiligen Tarifverträge oder fragen Sie bei der zuständigen Gewerkschaft nach.
Was passiert bei Verstößen gegen den Mindestlohn?
In Deutschland kontrolliert der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), ob Unternehmen den gesetzlichen Mindestlohn einhalten. Verstöße haben ernste rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Bei Nichteinhaltung des Mindestlohns drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro (§ 21 MiLoG). Allein im Jahr 2024 leitete der Zoll 6.159 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ein.
Betroffene Arbeitnehmer können die Lohndifferenz nachfordern. Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Ist eine einvernehmliche Einigung mit dem Arbeitgeber nicht möglich, ist das Arbeitsgericht zuständig.
Zuschläge und Mindestlohn
Nicht alle Zusatzzahlungen zählen bei der Mindestlohnprüfung mit. Es kommt auf den Zweck der Zahlung an.
Nicht anrechenbar auf den Mindestlohn:
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Überstundenzuschläge
- Aufwendungsersatz wie Fahrtkosten oder Verpflegungszuschüsse
Anrechenbar auf den Mindestlohn:
- Regelmäßige monatliche Zahlungen wie anteiliges Weihnachtsgeld (wenn vorbehaltlos im Lohnmonat ausgezahlt)
- Leistungsprämien, sofern sie monatlich und ohne Vorbehalt gezahlt werden
Selbstständige, die ihren eigenen Stundensatz kalkulieren, finden mit unserem Stundenlohnrechner ein weiteres nützliches Werkzeug.