Was ist die Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine indirekte Verbrauchssteuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Im deutschen Steuerrecht heißt sie offiziell Umsatzsteuer (USt) und ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt.
Beide Begriffe bezeichnen dieselbe Steuer. "MwSt" ist die alltagssprachliche Bezeichnung, "USt" der gesetzliche Fachbegriff. Auf Rechnungen dürfen beide Abkürzungen verwendet werden.
Der Name "Mehrwert"-Steuer beschreibt das Prinzip: Besteuert wird nur der Mehrwert, den ein Unternehmen auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette erzeugt. Wirtschaftlich trägt der Endverbraucher die Steuer. Unternehmen führen sie im Auftrag des Staates ans Finanzamt ab.
Mit über 30 % der gesamten Steuereinnahmen ist die Umsatzsteuer die wichtigste Einnahmequelle des deutschen Staates. Im Jahr 2023 betrugen die Einnahmen 212,6 Mrd. Euro. Für 2026 werden rund 240,8 Mrd. Euro prognostiziert.
So funktioniert der Mehrwertsteuer-Rechner
Unser MwSt-Rechner unterstützt drei Länder und berechnet alle Werte sofort beim Tippen, ohne dass eine separate Schaltfläche benötigt wird.
Schritt 1: Land wählen
Wählen Sie zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Rechner lädt automatisch die passenden Steuersätze für das gewählte Land.
Schritt 2: Steuersatz wählen
Alle gängigen Steuersätze stehen als Schnellauswahl bereit:
- Deutschland: 19 % (Standard), 7 % (Ermäßigt)
- Österreich: 20 % (Standard), 10 % (Ermäßigt), 13 % (Sondersatz)
- Schweiz: 8,1 % (Standard), 3,8 % (Beherbergung), 2,6 % (Ermäßigt)
- Alle Länder: Individuell (freie Eingabe von 0 bis 100 %)
Schritt 3: Einen Betrag eingeben
Geben Sie Nettobetrag, MwSt-Betrag oder Bruttobetrag ein. Der Rechner berechnet sofort die anderen beiden Werte. Nach der Berechnung zeigt der Rechner drei Ergebniskarten: Nettobetrag, MwSt-Betrag und Bruttobetrag. Der Rechenweg zeigt die verwendete Formel transparent.
Die MwSt-Formel
Die MwSt lässt sich mit drei Grundformeln berechnen.
Netto zu Brutto: Brutto = Netto × (1 + Steuersatz)
Brutto zu Netto: Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz)
MwSt-Betrag: MwSt = Brutto − Netto
Konkrete Beispiele für den Regelsteuersatz von 19 %:
Netto zu Brutto: 100,00 × 1,19 = 119,00 Euro brutto
Brutto zu Netto: 119,00 ÷ 1,19 = 100,00 Euro netto
MwSt-Betrag: 119,00 − 100,00 = 19,00 Euro MwSt
Für den ermäßigten Steuersatz von 7 % gilt entsprechend Faktor 1,07 statt 1,19.
Häufiger Fehler beim Mehrwertsteuer berechnen
Ein verbreiteter Rechenfehler: Wer bei einem Bruttobetrag von 100 Euro vermutet, dass 19 Euro Mehrwertsteuer enthalten sind, liegt falsch.
Die richtige Berechnung lautet:
- Netto = 100 ÷ 1,19 = 84,03 Euro
- MwSt-Betrag = 100 − 84,03 = 15,97 Euro
Der Steuersatz bezieht sich immer auf den Nettobetrag, nicht auf den Bruttobetrag. Deshalb darf man niemals einfach 19 % vom Bruttobetrag abziehen. Das führt zu einem falschen Ergebnis.
MwSt Berechnungsbeispiele
Beispiel 1: Regelsteuersatz 19 %
Ein Dienstleister stellt netto 200,00 Euro in Rechnung.
- MwSt (19 %): 200 × 0,19 = 38,00 Euro
- Brutto: 200 + 38 = 238,00 Euro
Beispiel 2: Ermäßigter Steuersatz 7 %
Ein Buch kostet netto 12,00 Euro.
- MwSt (7 %): 12 × 0,07 = 0,84 Euro
- Brutto: 12 + 0,84 = 12,84 Euro
Beispiel 3: MwSt aus Brutto herausrechnen
Eine Rechnung beträgt 595,00 Euro brutto bei 19 %.
- Netto = 595 ÷ 1,19 = 500,00 Euro
- MwSt-Betrag = 595 − 500 = 95,00 Euro
Für Prozentrechnungen mit mehreren Positionen steht unser Prozentrechner bereit.
Aktuelle Mehrwertsteuersätze in Deutschland 2026
In Deutschland gelten aktuell drei Steuersätze:
| Steuersatz | Höhe | Gilt für |
|---|---|---|
| Regelsteuersatz | 19 % | Die meisten Waren und Dienstleistungen |
| Ermäßigter Satz | 7 % | Lebensmittel, Bücher, Gastronomie, Kultur |
| Nullsteuersatz | 0 % | Photovoltaikanlagen bis 30 kW (seit 2023) |
Der Regelsteuersatz von 19 % gilt seit dem 1. Januar 2007. Die Mehrwertsteuer wurde in Deutschland am 1. Januar 1968 mit einem Anfangssatz von 10 % eingeführt. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Anpassungen seit der Einführung. Quelle: Bundesfinanzministerium.
| Jahr | Regelsteuersatz | Ermäßigter Satz |
|---|---|---|
| 1968 | 10,0 % | 5,0 % |
| 1983 | 14,0 % | 7,0 % |
| 1993 | 15,0 % | 7,0 % |
| 1998 | 16,0 % | 7,0 % |
| 2007 | 19,0 % | 7,0 % |
| 2020 | 16,0 % (befristet) | 5,0 % (befristet) |
| 2021 | 19,0 % | 7,0 % |
Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent
Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt unter anderem für folgende Waren und Dienstleistungen:
- Lebensmittel (außer Getränke und Alkohol)
- Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (auch als E-Book)
- Fahrkarten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
- Kulturelle Veranstaltungen wie Theater, Kino und Museen
- Beherbergungsleistungen (Hotelübernachtungen)
- Landwirtschaftliche Erzeugnisse
Die vollständige Liste steuerbefreiter und ermäßigt besteuerter Leistungen findet sich in Anlage 2 des UStG.
Mehrwertsteuer und Vorsteuer
Die drei Begriffe MwSt, USt und Vorsteuer beschreiben dieselbe Steuer aus unterschiedlichen Perspektiven.
Mehrwertsteuer (MwSt) ist die Bezeichnung aus Verbrauchersicht: der Betrag, den der Endkäufer beim Kauf bezahlt.
Umsatzsteuer (USt) ist derselbe Betrag aus Unternehmenssicht: der Betrag, den das Unternehmen auf Rechnungen ausweist und ans Finanzamt abführt.
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen selbst beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen zahlt. Diese kann mit der eigenen Steuerschuld verrechnet werden.
1. Vorsteuerabzug
Unternehmen, die selbst umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen, dürfen die beim Einkauf gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen (§ 15 UStG). Damit wird verhindert, dass dieselbe Leistung mehrfach besteuert wird. Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug:
- Das Unternehmen erbringt eigene umsatzsteuerpflichtige Leistungen
- Eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer liegt vor
- Der Lieferant hat die Umsatzsteuer korrekt in Rechnung gestellt
Jedes Unternehmen zahlt so nur die Steuer auf seinen eigenen Wertschöpfungsanteil.
2. Umsatzsteuer-Voranmeldung
Unternehmen müssen die Mehrwertsteuer selbst berechnen und an das Finanzamt abführen (§ 18 UStG). Wer im Vorjahr mehr als 7.500 Euro Umsatzsteuer schuldete, reicht die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) monatlich über das ELSTER-Portal ein. Kleinere Unternehmen reichen sie vierteljährlich ein.
Selbstständige, die zusätzlich ihren Stundensatz kalkulieren möchten, finden mit unserem Stundenlohnrechner ein nützliches Werkzeug.
Kleinunternehmerregelung 2026
Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit (§ 19 UStG). Ab 2026 gelten zwei Umsatzgrenzen:
- Vorjahresumsatz: maximal 25.000 Euro netto
- Laufender Jahresumsatz: maximal 100.000 Euro netto
Wer diese Grenzen unterschreitet, muss keine Mehrwertsteuer ausweisen und abführen. Allerdings entfällt damit auch das Recht auf Vorsteuerabzug.
Wichtig: Überschreitet der Umsatz die Grenze von 100.000 Euro während des laufenden Jahres, greift die Mehrwertsteuerpflicht sofort ab dem Zeitpunkt der Überschreitung, nicht erst im Folgejahr. Dieses Fallbeil-Prinzip erfordert eine laufende Überwachung der eigenen Umsätze.
Neuerungen bei der Mehrwertsteuer 2025 und 2026
1. E-Rechnung Pflicht seit Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Rechnung für alle B2B-Transaktionen in Deutschland verpflichtend. Akzeptierte Formate sind XRechnung und ZUGFeRD. Empfänger müssen E-Rechnungen annehmen und verarbeiten können.
2. Gastronomie: dauerhaft 7 % ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf Speisen. Das gilt für alle Gastronomieformen: Restaurantbetriebe, Lieferdienste und Catering.
3. Photovoltaik: Nullsteuersatz erweitert
Der Nullsteuersatz von 0 % für Photovoltaikanlagen wurde auf Anlagen bis 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit ausgedehnt. Zuvor lag die Grenze bei 15 kW.
Pflichtangaben auf Rechnungen
Damit ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Verkäufers
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Art und Menge der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen
- Zeitpunkt der Leistungserbringung
- Nettobetrag, MwSt-Betrag und Bruttobetrag (aufgeschlüsselt nach Steuersatz)
- Anzuwendender Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung
- Seit 2025: Für B2B-Rechnungen ist das elektronische Format (E-Rechnung) verpflichtend
Mehrwertsteuer in der EU
Der Mehrwertsteuersatz unterscheidet sich in den EU-Mitgliedstaaten erheblich. Der EU-Durchschnitt liegt bei 21,6 %. Deutschland liegt mit 19 % im Mittelfeld.
| Land | Normalsatz | Ermäßigter Satz |
|---|---|---|
| Deutschland | 19 % | 7 % |
| Österreich | 20 % | 10 % / 13 % |
| Schweiz | 8,1 % | 2,6 % |
| Frankreich | 20 % | 5,5 % / 10 % |
| Italien | 22 % | 5 % / 10 % |
| Spanien | 21 % | 4 % / 10 % |
| Niederlande | 21 % | 9 % |
| Luxemburg | 17 % | 3 % / 8 % |
| Ungarn | 27 % | 5 % / 18 % |
| Dänemark | 25 % | kein ermäßigter Satz |
Den niedrigsten Normalsatz hat Luxemburg mit 17 %, den höchsten Ungarn mit 27 %.
