Was ist der Rentenbeginnrechner?
Der Rentenbeginnrechner ist ein kostenloses Werkzeug, das den regulären und den frühestmöglichen Rentenbeginn für alle Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung ermittelt. Sie geben Ihr Geburtsdatum sowie zwei zusätzliche Kriterien ein und erhalten sofort ein Datum, ein Alter und den passenden Abschlag für jede in Frage kommende Rentenart.
Die Altersgrenzen für die Regelaltersrente sind in den vergangenen Jahren schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben worden. Wer diesen Zeitpunkt nicht abwarten möchte, kann bestimmte Altersrenten früher in Anspruch nehmen, muss dafür aber in der Regel dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen. Genau diese beiden Fragen, wann kann ich in Rente gehen und was kostet mich ein früherer Rentenbeginn, beantwortet unser Rechner in einem einzigen Schritt.
Wie funktioniert der Rentenbeginnrechner?
Unser Rechner funktioniert in zwei Schritten. Sie tragen Ihre persönlichen Angaben ein, unser Rechner ordnet diese den gesetzlichen Altersgrenzen zu und zeigt Ihnen anschließend jede passende Rentenart mit Datum und Abschlag.
Eingaben
Für die Berechnung des Rentenbeginns benötigt unser Rechner drei Angaben:
- Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ (Pflichtfeld). Es ist die Grundlage jeder Berechnung, da alle gesetzlichen Altersgrenzen an den Geburtsjahrgang gekoppelt sind.
- Schwerbehinderung (ja oder nein). Liegt ein anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50 vor, prüft unser Rechner zusätzlich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
- Bergbau-Tätigkeit (ja oder nein). Wer ständig unter Tage gearbeitet hat, erhält zusätzlich die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute als Ergebnis.
Ergebnisse
Nach der Berechnung zeigt unser Rechner zwei Gruppen von Ergebnissen. Zuerst den regulären, abschlagsfreien Rentenbeginn für jede zutreffende Rentenart mit dem genauen Datum und dem erforderlichen Alter. Danach, sofern möglich, den vorzeitigen Rentenbeginn mit dem dazugehörigen prozentualen Abschlag.
Jede Ergebniskarte weist zusätzlich aus, ob bei uns ein Vertrauensschutz aus der Rentenreform 2007 in Frage kommt. Der Rentenbeginn selbst folgt einer festen gesetzlichen Regel aus § 99 SGB VI: Er liegt immer am ersten Tag des Monats, der auf die Vollendung der Altersgrenze folgt. Fällt Ihr Geburtstag genau auf den ersten Tag eines Monats, beginnt die Rente bereits in diesem Monat. Wer die Zeitspanne bis zu diesem Termin selbst nachrechnen möchte, findet das passende Werkzeug im Datumsrechner.
Welche Altersrenten gibt es?
Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet mehrere Altersrenten, die sich in Altersgrenze, Wartezeit und möglichem Abschlag unterscheiden. Der Rentenbeginnrechner berücksichtigt die folgenden fünf Rentenarten.
- Regelaltersrente: die Standardrente mit einer Wartezeit von 5 Jahren, abschlagsfrei ab der jeweils gültigen Regelaltersgrenze.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: bekannt als Rente mit 63, erfordert 45 Beitragsjahre und ist abschlagsfrei.
- Altersrente für langjährig Versicherte: setzt 35 Versicherungsjahre voraus, ein vorzeitiger Rentenbeginn ist ab 63 Jahren mit Abschlag möglich.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a SGB VI): ebenfalls 35 Versicherungsjahre nötig, die Altersgrenze liegt 2 Jahre unter der Regelaltersgrenze desselben Geburtsjahrgangs.
- Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: erfordert 25 Jahre ständige Arbeit unter Tage und beginnt deutlich früher als die Regelaltersrente.
Beispiele für die Rentenbeginn-Berechnung
Die folgenden Beispiele zeigen, wie unser Rechner die gesetzlichen Altersgrenzen in ein konkretes Datum und einen Abschlag umrechnet.
1. Regelaltersrente berechnen
Geburtsdatum: 23.05.1998
Regelaltersgrenze = 67 Jahre
Rentenbeginn = Juni 2065
Wer am 23.05.1998 geboren ist, erreicht die Regelaltersrente mit 67 Jahren im Juni 2065.
2. Vorzeitigen Rentenbeginn mit 63 berechnen
Geburtsdatum: 12.09.1962, Regelaltersgrenze 66 Jahre und 8 Monate
Regelaltersgrenze = 66 Jahre 8 Monate = 800 Monate
Vorzeitiger Beginn = 63 Jahre = 756 Monate
Vorverlegung = 800 − 756 = 44 Monate
Abschlag = 44 × 0,3 % = 13,2 %
Wer bereits mit 63 Jahren in Rente geht, nimmt dauerhaft einen Abschlag von 13,2 % in Kauf.
3. Abschlag bei Schwerbehinderung berechnen
Geburtsdatum: z.B. 10.11.1964, abschlagsfreie Altersgrenze 65 Jahre
Abschlagsfreie Altersgrenze = 65 Jahre = 780 Monate
Vorzeitiger Beginn = 62 Jahre = 744 Monate
Vorverlegung = 780 − 744 = 36 Monate
Abschlag = 36 × 0,3 % = 10,8 %
Ein vorzeitiger Bezug ab 62 Jahren kostet damit dauerhaft 10,8 % der monatlichen Rente.
4. Rentenbeginn für Bergleute berechnen
Geburtsdatum: 15.04.1965, Altersgrenze Bergleute 62 Jahre (25 Jahre unter Tage)
Altersgrenze Bergleute = 62 Jahre
Rentenbeginn = Mai 2027
Wer mindestens 25 Jahre ständig unter Tage gearbeitet hat, kann bereits mit 62 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, deutlich früher als über die Regelaltersrente mit 67 Jahren.
Wie hoch ist der Abschlag bei vorzeitigem Rentenbeginn?
Der Abschlag bei vorzeitigem Rentenbeginn beträgt grundsätzlich 0,3 % pro Monat, den Sie die Rente vor der jeweiligen Altersgrenze beziehen. Die Formel dazu lautet
Abschlag = Monate vor der Altersgrenze × 0,3 %
Der Abschlag wirkt lebenslang auf die monatliche Rente. Für die Altersrente für langjährig Versicherte ist er auf maximal 14,4 % begrenzt, das entspricht 48 Monaten beziehungsweise 4 Jahren vorzeitigem Bezug ab dem 63. Lebensjahr. Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen beträgt der maximale Abschlag 10,8 %, da hier höchstens 36 Monate vor der Altersgrenze möglich sind. Die zugrunde liegende Rechnung ist eine einfache Prozentrechnung, die sich auch mit unserem Prozentrechner nachvollziehen lässt.
Zusätzlich zum Abschlag fehlen bei einem früheren Rentenbeginn häufig weitere Beitragsjahre und Entgeltpunkte, die eine spätere Rente sonst erhöht hätten. Ein vorzeitiger Rentenbeginn wirkt sich damit doppelt auf die Rentenhöhe aus.
Wie lassen sich Rentenabschläge ausgleichen?
Rentenabschläge lassen sich auf zwei Wegen abmildern, durch eine freiwillige Ausgleichszahlung oder durch einen späteren Rentenbeginn.
- Rentenauskunft beantragen: Bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen Sie eine Rentenauskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung. Sie weist den genauen Betrag für Ihren gewünschten Rentenbeginn aus.
- Ausgleichszahlung leisten: Die Zahlung kompensiert den Abschlag ganz oder teilweise und zählt als Vorsorgeaufwendung, wodurch sie zusätzlich steuerlich interessant sein kann.
- Wirtschaftlichkeit prüfen: Ob sich die Zahlung lohnt, hängt von Ihrer Steuerbelastung, Ihrer statistischen Lebenserwartung und Ihrer sonstigen Liquidität ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
- Alternative, länger arbeiten: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeitet, erhält keinen Ausgleich, sondern einen echten Zuschlag. Für jeden Monat des späteren Rentenbeginns steigt die monatliche Rente um 0,5 %, ein volles Jahr später erhöht die Rente also dauerhaft um 6 %.
Wann sollte man den Rentenbeginn berechnen?
Den Rentenbeginn sollten Sie zu mehreren Zeitpunkten berechnen, nicht nur einmal kurz vor dem eigentlichen Renteneintritt.
- Drei bis vier Jahre vor dem gewünschten Renteneintritt: So bleibt noch genug Zeit für eine Klärung des Versicherungsverlaufs und eine mögliche Ausgleichszahlung.
- Bei einer neu anerkannten Schwerbehinderung: Die Altersgrenze verschiebt sich dadurch um 2 Jahre nach vorn.
- Bei einem Wechsel in eine Tätigkeit unter Tage oder aus dem Bergbau heraus: Die erforderliche Wartezeit von 25 Jahren ändert sich mit jeder Unterbrechung.
- Vor größeren finanziellen Entscheidungen: etwa vor dem Abschluss eines zusätzlichen Sparplans für die Altersvorsorge, um abzuschätzen, wie viele Jahre noch für den Vermögensaufbau zur Verfügung stehen.
Was ist der Vertrauensschutz?
Der Vertrauensschutz ist eine Übergangsregelung aus der Rentenreform 2007, die bestimmten älteren Geburtsjahrgängen die alten, niedrigeren Altersgrenzen erhält. Er kann für Versicherte gelten, die zusätzliche Voraussetzungen wie Arbeitslosigkeit oder eine Altersteilzeitvereinbarung vor einem gesetzlichen Stichtag erfüllt haben, wobei die genauen Jahrgänge je nach Rentenart unterschiedlich sind.
Da der Vertrauensschutz von mehr als dem Geburtsdatum abhängt und sich zwischen den Rentenarten unterscheidet, weist unser Rechner lediglich allgemein darauf hin, dass eine Prüfung sinnvoll sein kann, statt einen einzelnen Jahrgang zu nennen. Eine verbindliche Auskunft dazu erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung.
Seit wann gilt die Rente mit 67?
Die Rente mit 67 gilt seit dem Jahr 2012 schrittweise für alle nach 1946 geborenen Versicherten. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1958 stieg die Regelaltersgrenze um jeweils einen Monat pro Jahrgang, für die Jahrgänge 1959 bis 1963 um jeweils zwei Monate. Seit dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich die Altersgrenze von 67 Jahren.
Rechtsgrundlage dieser Anhebung ist § 235 SGB VI. Als Gründe für die Anhebung nennt die Deutsche Rentenversicherung die steigende Lebenserwartung und die damit verbundenen längeren Rentenbezugszeiten. Trotz der gesetzlichen Regelaltersgrenze von 67 Jahren liegt das tatsächliche durchschnittliche Renteneintrittsalter niedriger, da viele Versicherte eine vorzeitige Altersrente mit Abschlag in Anspruch nehmen.
Was beeinflusst den Rentenbeginn?
Der individuelle Rentenbeginn hängt von mehreren Faktoren gleichzeitig ab, nicht allein vom Geburtsjahr.
- Geburtsjahr: bestimmt die persönliche Regelaltersgrenze und damit den spätesten abschlagsfreien Zeitpunkt.
- Versicherungsjahre (Wartezeit): jede Rentenart verlangt eine Mindestversicherungszeit zwischen 5 und 45 Jahren.
- Schwerbehinderung: verschiebt die mögliche Altersgrenze um 2 Jahre nach vorn.
- Bergbau-Tätigkeit: ständige Arbeit unter Tage senkt die Altersgrenze zusätzlich ab.
- Kindererziehungszeiten: zählen als Beitragszeiten zur Wartezeit und wirken sich damit indirekt auf den möglichen Rentenbeginn aus. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden bis zu 3 Jahre angerechnet, für davor geborene Kinder bis zu 2 Jahre und 6 Monate. Für jedes Jahr Kindererziehungszeit wird zusätzlich etwa ein Entgeltpunkt gutgeschrieben, der die spätere Rentenhöhe erhöht.
- Ausbildungszeiten: Zeiten in Schule oder Studium ab dem 17. Geburtstag werden bei der Altersrente für langjährig Versicherte und für schwerbehinderte Menschen bis zu 8 Jahre als Wartezeit berücksichtigt, bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte hingegen nicht.
Vorteile des Rentenbeginnrechners
Der Rentenbeginnrechner bietet gegenüber einer manuellen Prüfung mehrere klare Vorteile.
- Kostenlos und ohne Anmeldung: Sie erhalten das Ergebnis sofort und ohne Registrierung.
- Alle relevanten Rentenarten in einer Berechnung: Regelaltersrente, Rente mit 63, Schwerbehinderten- und Bergleute-Regelung erscheinen gemeinsam.
- Abschlag direkt sichtbar: Jede vorzeitige Option zeigt den prozentualen Abschlag, sodass Sie Kosten und Nutzen sofort vergleichen können.
- Ergebnis kopierbar: Mit einem Klick übernehmen Sie den frühestmöglichen Rentenbeginn in Ihre eigenen Unterlagen.
- Keine Speicherung Ihrer Daten: Die Berechnung läuft in Ihrem Browser, Ihre Angaben werden nicht an uns übertragen.
Häufige Fehler bei der Rentenbeginn-Berechnung
Bei der Rentenbeginn-Berechnung passieren immer wieder dieselben Fehler.
- Regelaltersgrenze mit 65 Jahren gleichsetzen: Für alle ab 1964 Geborenen gilt die Altersgrenze von 67 Jahren, nicht mehr 65 Jahren.
- Wartezeit übersehen: Ohne die erforderlichen Versicherungsjahre entfällt der Anspruch auf die jeweilige Rentenart unabhängig vom Alter.
- Vertrauensschutz ignorieren: Ältere Jahrgänge verschenken unter Umständen einen früheren, abschlagsfreien Rentenbeginn.
- Rentenantrag zu spät stellen: Die Rente beginnt nur dann pünktlich, wenn der Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Erreichen der Altersgrenze gestellt wird.
- Abschlag falsch berechnen: Maßgeblich ist stets die Differenz zwischen gewünschtem und regulärem Rentenbeginn in vollen Monaten, nicht in Jahren.